Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die AGB gilt auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und für ausländische Kaufinteressenten, denen ein Kaufobjekt auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch die GIMA Konsult GbR nachgewiesen oder vermittelt wird. Die AGB gilt für sämtliche durch die GIMA Konsult GbR angebotenen und angenommenen Dienstleistungen.
Die AGB gilt als stillschweigend angenommen, wenn
a) ein Exposè nach Anforderung des Kaufinteressenten ausgehändigt wird und zum Objektnachweis dient,
b) ein Kaufvertrag für ein durch die GIMA Konsult GbR auch ohne Exposèvorlage nachgewiesenes oder vermitteltes Kaufobjekt mit dem Kaufinteressenten zustande kommt,
c) Verkaufsverhandlungen mit dem Verkäufer eines durch die GIMA Konsult GbR nachgewiesenen oder vermittelten Kaufobjekts geführt werden.

§ 2 Geltungsdauer

Die AGB gilt einzeln für jedes durch die GIMA Konsult GbR nachgewiesenes oder vermitteltes Kaufobjekt 3 Jahre nach o.b. Annahme der AGB.

§ 3 Gewährleistung

Die GIMA Konsult GbR übernimmt keine Gewähr für Objektangebotsangaben und schließt eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit aus. Die Angaben für nachgewiesene Objekte basieren auf Informationen des jeweiligen Verkäufers bzw. dessen Bevollmächtigten. Eine sachliche Prüfung der Angaben wurde durch die GIMA Konsult GbR durchgeführt.

§ 4 Interessentenkartei

Kaufinteressenten können auf Absprache in die Kundenkartei der GIMA Konsult GbR aufgenommen werden und erhalten weitere aktuelle Objekte nach ihren Wünschen nachgewiesen. Die Kartei wird durch eine elektronische Datenverarbeitung und unter Berücksichtigung der Maßgabe nach dem Bundesdatenschutzgesetzes geführt.

§ 5 Rechtsgrundlage des Maklerlohns ( Courtage )

Der Anspruch auf Entlohnung der GIMA Konsult GbR begründet sich durch § 653 BGB.

§ 6 Entstehung des Maklerlohns

Kommt ein Kaufvertragsabschluß zwischen einem Verkäufer und dem Kaufinteressenten über ein durch die GIMA Konsult GbR nachgewiesenes oder vermitteltes Kaufobjekt zustande, entsteht der Anspruch auf Entlohnung. Die Entlohnung, auch Courtage, ist für das jeweilige Kaufobjekt ausgewiesen und berechnet sich auf der Grundlage des durch die GIMA Konsult GbR veröffentlichten Kaufpreises. Führt eine Verkaufsverhandlung zwischen einem Verkäufer und dem Kaufinteressenten zu dem Erfolg, daß der realisierte Kaufpreis herabgesetzt wurde, so besteht der Anspruch auf Entlohnung in der Höhe, die durch die GIMA Konsult GbR bei Nachweis des Kaufobjekts ausgewiesen wurde. Grundsätzlich entsteht der Anspruch des Maklerlohns gegen den Käufer, es sei denn eine andere Vereinbarung wurde in Schriftform getroffen.

§ 7 Fälligkeit des Maklerlohns

Der Maklerlohn ( Courtage ) wird fällig bei Abschluß des Kaufvertrags. Der Maklerlohn ist sofort und ohne Abzug zu zahlen.

§ 8 Schadenersatz

Alle Angebote der GIMA Konsult GbR sind nur für den anfragenden Interessenten bestimmt. Kommt infolge unbefugter Weitergabe des Angebots ein Kaufvertrag zu dem nachgewiesenen Objekt zustande, ist der anfragende Interessent verpflichtet, der GIMA Konsult GbR den Schaden in Höhe des entgangenen Maklerlohns zu ersetzen. Gerichtsstand ist Fürstenwalde/Spree

GIMA Konsult GbR | Bahnhof Str. 33 | 15517 Fürstenwalde | Telefon : 03361 / 5 73 88 | Fax: 03361 / 30 09 73 | E-Mail: info@gima-konsult.de